Braucht jeder Freelancer einen Vertrag?
Freelancer brauchen klare und beweisbare Vereinbarungen, nicht zwangsläufig einen langen Vertrag. Bei einfachen Aufträgen kann ein angenommenes Angebot reichen, bei hohen Werten und Urheberrechten ist mehr Detail nötig.
Der Vertrag soll vor allem Streit vermeiden, indem Leistung, Zeit, Preis, Etappen und Feedback geregelt werden.
Dienst-, Werk- oder B2B-Vertrag?
Die Überschrift bestimmt nicht den Vertragstyp. Ein Werkvertrag zielt auf ein Ergebnis, ein Dienst- oder Geschäftsbesorgungsvertrag auf sorgfältige Tätigkeiten.
B2B-Verträge kombinieren oft verschiedene Elemente. Ein fremdes Muster muss zum tatsächlichen Modell passen.
- klarer Werkresultat-Vertrag möglich
- laufende Betreuung eher Dienstleistung
- Retainer brauchen Limits
- bei Unsicherheit beraten lassen
1. Genaue Bezeichnung der Parteien
Die Parteien müssen eindeutig identifiziert werden, einschließlich Firma, Anschrift, Steuer- und Registerdaten sowie Vertretung.
- vollständiger Name oder Firma
- Anschrift
- Steuer- und Registerdaten
- vertretungsberechtigte Person
- offizielle E-Mail-Adressen
Prüfe, ob die unterschreibende Person Preis und Verpflichtung wirksam akzeptieren darf.
2. Vertragsgegenstand und Ergebnis
Der Vertragsgegenstand muss das Ergebnis präzise beschreiben. „Website erstellen“ ist meist zu allgemein.
- Liefergegenstände
- Format und Technik
- Anzahl Seiten, Screens, Texte oder Stunden
- Sprachen und Geräte
- Integrationen und Migration
- Ausschlüsse
- Kundenmaterial und Zugänge
Details können in Anlage, Angebot oder Briefing stehen, wenn die verbindliche Version klar einbezogen wird.
3. Projektziel und Erfolgskriterien
Ein Projektziel hilft, Mangel und spätere Präferenzänderung zu unterscheiden.
Ergebnisse außerhalb der eigenen Kontrolle sollten nicht ohne klare Annahmen garantiert werden.
4. Zeitplan und Meilensteine
Start, Etappen und Endtermin festlegen. Meilensteine sind bei großen Projekten sicherer.
- Discovery und Materialien
- Konzept oder Prototyp
- Hauptumsetzung
- Tests und Korrekturen
- Endabnahme
- Übergabe von Dateien und Zugängen
Verzögerungen des Kunden bei Material oder Freigabe müssen den Zeitplan verschieben dürfen.
5. Pflichten des Kunden
Auch Kundenpflichten müssen präzise sein, damit fehlende Inhalte oder Entscheidungen nicht dem Freelancer zugerechnet werden.
- vollständige rechtmäßige Materialien
- notwendige Zugänge
- eine entscheidende Person
- fristgerechte Antworten
- gebündeltes Feedback
- Prüfung kundeneigener Inhalte
6. Vergütung und Preismodell
Netto- oder Bruttobetrag, Umsatzsteuer, Währung und Abrechnung festlegen. Stundenarbeit braucht Berichte und Limits.
- Projektpauschale
- Meilensteinzahlungen
- Stunden- oder Tagessatz
- Retainer mit Limit
- Mischmodell
Grundumfang und Zusatzarbeit trennen.
7. Vorauszahlung, Angeld und Etappenzahlungen
Vorauszahlung und Angeld haben unterschiedliche Rechtsfolgen.
- Reservierung nach Zahlung
- nächste Phase nach Abrechnung
- Enddateien oder Rechte nach Vollzahlung
- Pause bei Rückstand
8. Zahlungsfristen und Zinsen
Reservierung, Etappen, Enddateien und Pausenrechte an Zahlungen knüpfen.
Rechnungszeitpunkt, Zahlungsfrist und Konto angeben.
9. Abnahme
Handelsrechtliche Zinsen und Beitreibungspauschalen gelten nicht automatisch gegenüber Verbrauchern.
- Übergabekanal
- Prüffrist
- konkrete Abweichungen
- Folge fehlender Antwort
- Teil- und Endabnahme
- Protokoll, E-Mail oder Tool-Freigabe
Übergabe und Abnahme definieren, damit das Projekt formal enden kann.
10. Korrekturen und Korrekturrunden
Fingierte Abnahme muss angemessen und verbraucherrechtlich zulässig sein.
Korrekturrunden, Fristen und gebündeltes Feedback festlegen.
11. Verfahren bei Umfangsänderungen
- Änderungsbeschreibung
- Preisauswirkung
- Terminauswirkung
- Auswirkung auf andere Leistungen
- schriftliche Freigabe
- aktualisierte Anlage
Korrektur und neue Leistung klar unterscheiden.
12. Rechteübertragung oder Lizenz?
Änderungen mit Preis-, Termin- und Umfangsauswirkung vorab schriftlich bestätigen.
Keine Zusatzarbeit aufgrund eines unklaren Gesprächskommentars beginnen.
13. Nutzungsarten
Der Kunde braucht nicht immer vollständige Rechte; oft reicht eine Lizenz.
- digitale oder gedruckte Vervielfältigung
- Verbreitung
- Online- und App-Veröffentlichung
- öffentliche Wiedergabe
- Werbenutzung
- Bearbeitung und Übersetzung
14. Form der Rechteübertragung
Rechteübertragung ist dauerhaft auf den genannten Nutzungsarten, eine Lizenz erlaubt definierte Nutzung.
Konkrete Nutzungsarten müssen genannt werden.
15. Zeitpunkt des Rechteübergangs
Die Übertragung von Urheberrechten benötigt Schriftform oder qualifizierte elektronische Form.
Normale E-Mail reicht dafür nicht.
16. Drittmaterial und KI-Werkzeuge
Der Rechteübergang sollte regelmäßig an vollständige Zahlung geknüpft werden.
- Drittkomponenten
- Lizenzart
- Lizenzkauf durch Kunden
- Weitergabebeschränkungen
- KI- und Geheimhaltungsregeln
- Verantwortung für Kundenmaterial
17. Portfolio-Recht
Vorher kann eine begrenzte Prüf- oder Testlizenz gelten.
Fonts, Stockmaterial, Plugins, Open Source und KI-Elemente haben eigene Lizenzen.
18. Vertraulichkeit und NDA
Drittkomponenten, Kundenmaterial und KI-Regeln dokumentieren.
- Kunden- und Mitarbeiterdaten
- Strategie, Preise und Pläne
- Quellcode und Dokumentation
- Zugänge und Konfiguration
- unveröffentlichte Inhalte
- als vertraulich erkennbare Informationen
Portfolio-Nutzung sollte ausdrücklich vereinbart werden.
19. Personenbezogene Daten und Auftragsverarbeitung
Name, Logo, Screenshots, Prozess und Ergebnisse konkret regeln.
Vertraulichkeit braucht Kategorien, Zweck, Dauer und Ausnahmen.
20. Sicherheit und Zugänge
- sichere Passwortübertragung
- Mehrfaktor-Authentifizierung
- minimale Rechte
- keine unnötigen Produktivdaten
- Vorfallmeldung
- Zugänge entfernen
21. Haftung
Rückgabe oder Löschung nach Vertragsende regeln.
Bei Verarbeitung im Auftrag kann eine DSGVO-Auftragsverarbeitung nötig sein.
22. Vertragsstrafen
Gegenstand, Dauer, Zweck, Datenarten, Betroffene, Sicherheit, Unterauftragnehmer und Löschung festlegen.
Sichere Passwortübertragung, minimale Rechte, Vorfallmeldung und Zugangsabbau regeln.
23. Subunternehmer
Haftung und Ausschlüsse definieren; im B2B-Bereich kann ein angemessenes Limit vereinbart werden.
Keine volle Haftung für externe Dienste, Kundenmaterial oder unkontrollierbare Ergebnisse übernehmen.
24. Gewährleistung, Support und Wartung
Vertragsstrafen sichern nicht monetäre Pflichten, nicht verspätete Zahlung.
- Zeitraum für bestätigte Mängel
- Mangeldefinition
- Reaktionszeit
- Ausschlüsse bei Fremdänderungen
- Supportpreis danach
- Updates für Bibliotheken, Hosting und Systeme
25. Laufzeit und Kündigung
Auslöser, Höhe, Verhältnismäßigkeit und weitere Schäden regeln.
- ordentliche Kündigung
- sofortige Beendigung bei Verstoß
- Zahlung fertiger Phasen
- Rückgabe und Zugangsentzug
- Übergabe begonnener Dateien
- fortgeltende Geheimhaltung und Rechte
26. Abbruch durch den Kunden
Unterauftragnehmer und Zustimmungspflichten festlegen.
Urheberrecht, Vertraulichkeit und Datenschutz müssen weitergegeben werden.
27. Höhere Gewalt
Mängelbeseitigung von Änderungen, Updates und Wartung trennen.
Zeitraum, Reaktion, Ausschlüsse und spätere Preise festlegen.
28. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Einmalige Verträge enden nach Leistung, Abnahme und Zahlung; Dauerverträge brauchen Kündigungsregeln.
Kündigung, Sofortbeendigung, Vergütung und Übergabe regeln.
29. Rangfolge der Dokumente
Abbruch durch den Kunden muss finanziell abgerechnet werden.
- Recht und Gericht
- Währung und Überweisungskosten
- Steuer und Rechnung
- maßgebliche Sprache
- Zeitzone und Arbeitstage
- Datenübermittlung außerhalb EWR
- Rechtegebiet und Lizenzdauer
30. Kommunikation und Erklärungen
Verbraucherrechte können strengere Grenzen setzen.
Höhere Gewalt betrifft außergewöhnliche, nicht beherrschbare Ereignisse.
Vertrag mit Verbrauchern
Schnelle Meldung und Schadensminderung vorsehen.
Bei Auslandskunden Recht, Sprache, Gericht oder Streitmechanismus bestimmen.
Unternehmer mit Verbraucherrechten
Verbraucherschutz kann die Rechtswahl begrenzen.
Ausländische Kunden
- Hauptvertrag
- Leistungsbeschreibung oder Auftrag
- Preisangebot
- Briefing
- Zeitplan
- genehmigte Änderungen
Reicht eine E-Mail?
Rangfolge von Vertrag, Leistungsbeschreibung, Angebot, Briefing und Änderungen festlegen.
Offizielle Kommunikationswege und bestätigungspflichtige Entscheidungen benennen.
Häufige Vertragsfehler
- unklarer Umfang
- keine Ausschlüsse
- fehlende Kundenpflichten
- keine Abnahme oder Korrekturgrenze
- Rechte ohne Nutzungsarten
- Rechte vor Zahlung
- kein Zusatzarbeitsprozess
- keine Abbruchregeln
- unbegrenzte Haftung
- unpassendes Muster
Minimale Vertragscheckliste
- Parteien und Vertretung
- Gegenstand und Umfang
- Termine und Abhängigkeiten
- Preis und Zahlungen
- Abnahme und Korrekturen
- Änderungen
- Urheberrecht oder Lizenz
- Geheimhaltung und Daten
- Haftung
- Kündigung und Abrechnung
- Recht und Kommunikation
Wann sollte ein Anwalt prüfen?
- hoher Wert oder lange Laufzeit
- wichtige Rechteübertragung
- Daten-, Sicherheits- oder Infrastrukturhaftung
- Auslandskunde
- ungewöhnliche Strafen oder Haftung
- Verbraucher
- Unterauftragnehmer und Daten
- vom Großkunden vorgelegter Vertrag
Wichtigste Schlussfolgerung
Besondere Formvorschriften bleiben bestehen.
Fernabsatz mit Verbrauchern kann Informations- und Widerrufspflichten auslösen.
Unfaire B2B-Klauseln dürfen Verbraucherrechte nicht ausschließen.